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Der Begriff „Jugendherberge“
Nachdem die "Wortmarke" Jugendherberge offiziell vom Deutschen Patent- und Markenamt gelöscht worden ist, dürfen sich nun auch private Hostels & Jugendhotels als Jugendherberge bezeichnen. Anders als bei den herkömmlichen DJH Jugendherbergen (Deutsches Jugendherbergswerk e.V.) gibt es bei den privaten Hostels keine Zwangsmitgliedschaft, ein Jugendherbergsausweis ist also nicht erforderlich. Das DJH-Werk wird als Verein zu großen Teilen mit Steuergeldern finanziert, und schon damit haben sie einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber privaten Mitbewerbern. Auch ist das DJH-Werk von der Umsatzsteuer befreit, was einen weiteren klaren Wettbewerbsvorteil darstellt. Private Hostels haben in den letzten Jahren gezeigt, dass sie völlig OHNE Steuergelder, mit günstigeren Preisen sogar einen besseren Service anbieten können. Also es lohnt sich, bei Eurer nächsten Reise, wohin auch immer, nach einem „Hostel“ Ausschau zu halten!

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